AGB

§ 1 Anmeldung
Formlose Anmeldungen werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind. Die Anmeldung ist durch schriftliche oder elektronische Anmeldung verbindlich. Direkt nach Eingang der Anmeldung erhält jede/r Teilnehmer/in eine schriftliche Bestätigung mit der Rechnung und der Anreisebeschreibung.

§ 2 Beginn und Dauer
Beginn, Dauer und Ort der Weiterbildungskurse und Workshops sind im jeweiligen Seminarprogramm festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten bleiben vorbehalten.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr der Coaching Weiterbildungskurse ist in zwei gleichen Raten zahlbar. Die erste Rate, 50 % der Weiterbildungsgebühr, ist nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung und Rechnung fällig. Die zweite Rate, 50 % der Weiterbildungsgebühr, ist zahlbar bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des ersten Moduls.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung, auch dann, wenn sie die Weiterbildungsmodule nicht oder nur teilweise besuchen.

Die Teilnahmegebühr für Workshops ist nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung und Rechnung spätestens jedoch zwei Wochen vor Seminarbeginn zahlbar. Bei späterer Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort bei Anmeldung fällig. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung, auch dann, wenn sie das Seminar/den Workshop nicht oder nur teilweise besuchen.

§ 4 Teilnahmebestätigung und Zertifikat
Teilnahmebestätigungen werden nach Abschluss des Seminars ausgegeben, sofern die Teilnahmegebühr entrichtet wurde.

– Weiterbildung systemisches Coaching (Basiskurs): Bei schriftlichem Nachweis über die begleitende Arbeit in Lernpartnerschaften (Peergruppenarbeit), die Dokumentation eines Coachingprozesses aus der eigenen Berufspraxis und die Abgabe einer schriftlichen Falldokumentation über einen Beratungsprozess mit mindestens 6 Beratungseinheiten/ Sitzungen wird ein Zertifikat ausgegeben.

– Weiterbildung systemisches Teamcoaching (Aufbaukurs): Bei schriftlichem Nachweis über die begleitende Arbeit in Lernpartnerschaften (Peergruppenarbeit), die Dokumentation eines Teamcoaching-Prozesses aus der eigenen Berufspraxis und die Abgabe einer schriftlichen Falldokumentation über mindestens einen Teamberatungs-Prozess wird ein Zertifikat ausgegeben.

§ 5 Nichtdurchführung
Die Veranstalterinnen sind berechtigt, die Seminare und Workshops aus wichtigem Grund oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – gegen Erstattung bereits bezahlter Kosten – abzusagen. Eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.

§ 6 Kündigung
Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn (Basiskurs Coaching und Aufbaukurs Coaching) möglich, wobei ein Bearbeitungsentgelt von 10% der Weiterbildungsgebühr erhoben wird. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein/e Teilnehmer/in von der Warteliste nachrücken kann bzw. ein/e Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird.
Sollte ein/e Teilnehmer/in aus Krankheitsgründen an einzelne Weiterbildungsmodulen nicht teilnehmen können, besteht nach Absprache die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Gebühren teilzunehmen bzw. die Weiterbildung fortzusetzen.
Bei den Workshops ist ein Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Workshops möglich, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben wird. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein/e Teilnehmer/in von der Warteliste nachrücken kann bzw. ein/e Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird.

§ 7 Rücktritt
Ausschließlich bei Online-Buchung gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

§ 8 Haftung

Für Unfälle während der Weiterbildungen und Workshops wird keine Haftung übernommen, das gleiche gilt für Diebstahl.

§ 9 Personenbezogene Daten
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.